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   BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00   

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https://dejure.org/2002,26243
BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00 (https://dejure.org/2002,26243)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00 (https://dejure.org/2002,26243)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2002 - 14 W (pat) 58/00 (https://dejure.org/2002,26243)
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  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung war weder beantragt noch sachdienlich (BGH GRUR 2000, 597 - "Kupfer-Nickel-Legierung").
  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 22/92

    Ausreichende Begründung durch Bezugnahme auf angefochtene Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Der Senat macht sich die Begründung des angefochtenen Beschlusses, zu deren Entkräftung der Anmelder nichts vorgebracht hat und der er auch durch Formulierungsversuche mit geänderten Ansprüchen nicht Rechnung zu tragen versucht hat, zu eigen und verweist zur Vermeidung überflüssiger Schreibarbeiten auf die Ausführungen im angefochtenen Beschluss (vgl auch BGH GRUR 1993, 896 - "Leistungshalbleiter").
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Eine verfahrensleitende Zwischenverfügung ("Sachstandsmitteilung") hat der Senat nicht für erforderlich gehalten; hierfür besteht auch keine Verpflichtung (BGH GRUR 2000, 792 - "Spi-.
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 6/91

    Verbandszeichen einer Ortsgemeinde - Piesporter Goldtröpfchen

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Eine Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt steht im Ermessen des Gerichts (vgl zB BGH GRUR 1993, 832, 834).
  • BGH, 24.02.1970 - X ZB 3/69

    Anthradipyrazol

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Für die in das pflichtgemässe Ermessen des Senates gestellte Hinzuziehung eines Sachverständigen besteht jedoch dann eine Verpflichtung, wenn der Senat nicht in der Lage ist, die vorgetragenen Argumente ohne Zuziehung eines Sachverständigen abschliessend zu beurteilen, dh wenn die technischen Mitglieder die zur Beurteilung der vorgetragenen Argumente nötige Sachkunde weder in hinreichendem Masse besitzen noch sich anzueignen vermochten, sondern hierzu eine ganz spezielle Sachkunde nötig ist (vgl BGH GRUR 1970, 408 (B.III.6.f) - "Anthradipyrazol"; GRUR 1975, 425 (6.) -"Metronidazol"; GRUR 1976, 213 (III.3.b) - "Brillengestelle"; GRUR 1978, 162 (II.B.2.b) - "7-Chlor-6-demethyltetracyclin").
  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Für die in das pflichtgemässe Ermessen des Senates gestellte Hinzuziehung eines Sachverständigen besteht jedoch dann eine Verpflichtung, wenn der Senat nicht in der Lage ist, die vorgetragenen Argumente ohne Zuziehung eines Sachverständigen abschliessend zu beurteilen, dh wenn die technischen Mitglieder die zur Beurteilung der vorgetragenen Argumente nötige Sachkunde weder in hinreichendem Masse besitzen noch sich anzueignen vermochten, sondern hierzu eine ganz spezielle Sachkunde nötig ist (vgl BGH GRUR 1970, 408 (B.III.6.f) - "Anthradipyrazol"; GRUR 1975, 425 (6.) -"Metronidazol"; GRUR 1976, 213 (III.3.b) - "Brillengestelle"; GRUR 1978, 162 (II.B.2.b) - "7-Chlor-6-demethyltetracyclin").
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Für die in das pflichtgemässe Ermessen des Senates gestellte Hinzuziehung eines Sachverständigen besteht jedoch dann eine Verpflichtung, wenn der Senat nicht in der Lage ist, die vorgetragenen Argumente ohne Zuziehung eines Sachverständigen abschliessend zu beurteilen, dh wenn die technischen Mitglieder die zur Beurteilung der vorgetragenen Argumente nötige Sachkunde weder in hinreichendem Masse besitzen noch sich anzueignen vermochten, sondern hierzu eine ganz spezielle Sachkunde nötig ist (vgl BGH GRUR 1970, 408 (B.III.6.f) - "Anthradipyrazol"; GRUR 1975, 425 (6.) -"Metronidazol"; GRUR 1976, 213 (III.3.b) - "Brillengestelle"; GRUR 1978, 162 (II.B.2.b) - "7-Chlor-6-demethyltetracyclin").
  • BGH, 20.10.1977 - X ZB 8/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Verfahren zur fermentativen Erzeugung

    Auszug aus BPatG, 05.03.2002 - 14 W (pat) 58/00
    Für die in das pflichtgemässe Ermessen des Senates gestellte Hinzuziehung eines Sachverständigen besteht jedoch dann eine Verpflichtung, wenn der Senat nicht in der Lage ist, die vorgetragenen Argumente ohne Zuziehung eines Sachverständigen abschliessend zu beurteilen, dh wenn die technischen Mitglieder die zur Beurteilung der vorgetragenen Argumente nötige Sachkunde weder in hinreichendem Masse besitzen noch sich anzueignen vermochten, sondern hierzu eine ganz spezielle Sachkunde nötig ist (vgl BGH GRUR 1970, 408 (B.III.6.f) - "Anthradipyrazol"; GRUR 1975, 425 (6.) -"Metronidazol"; GRUR 1976, 213 (III.3.b) - "Brillengestelle"; GRUR 1978, 162 (II.B.2.b) - "7-Chlor-6-demethyltetracyclin").
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